Was zeichnet eine Wohnungsbaugenossenschaft aus?
Eine Wohnungsbaugenossenschaft unterscheidet sich von klassischen Immobilienunternehmen dadurch, dass sie keine Gewinnmaximierung, sondern das Wohl ihrer Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Sie ist eine Solidargemeinschaft, die guten, bezahlbaren und sicheren Wohnraum bereitstellt und langfristig erhält. Wer eine Wohnung beziehen möchte, wird Mitglied der Genossenschaft und zeichnet Geschäftsanteile. Mitglieder sind also Miteigentümer, nicht nur Mieter.
Was bedeutet „genossenschaftliches Wohnen“ für mich persönlich?
Wie werde ich Mitglied?
Wie viele Geschäftsanteile muss ich zeichnen?
Für die Aufnahme ist mindestens ein Pflichtanteil á 300,00 € erforderlich. Für den Bezug einer Wohnung müssen – je nach Wohnungsgröße – weitere 4 Anteile gezeichnet werden. Der Anteilsgesamtwert für die Anmietung einer Wohnung entspricht 1.500,00 €. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 €.
Wie werden meine Geschäftsanteile verzinst und wann erfolgt die Ausschüttung der Dividende?
Ihre Geschäftsanteile (Geschäftsguthaben) werden mit 4 % verzinst und innerhalb von 14 Tagen nach Beschluss der Mitgliederversammlung ausgezahlt bzw. Ihrem Geschäftsguthaben gutgeschrieben.
Was passiert mit meinen Anteilen, wenn ich ausziehe?
Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses und nach gesonderter Kündigung der Mitgliedschaft werden Ihre Anteile gemäß Satzung zurückgezahlt – in der Regel zum Ende des Geschäftsjahres mit gesetzlicher Kündigungsfrist von einem Jahr.